Die Berechnung der Kfz-Steuer wird seit Jahresanfang durch ein Gesetz neu geregelt. Bei Reisemobilen bleibt es weiterhin bei Höchstbeträgen von 1.000 Euro. So berechnet sich die Kfz-Steuer für Wohnmobile
Die Berechnung der Kfz-Steuer wird seit Jahresanfang durch ein Gesetz neu geregelt. Bei Reisemobilen bleibt es weiterhin bei Höchstbeträgen von 1.000 Euro. So berechnet sich die Kfz-Steuer für Wohnmobile