24.06.2024
Hi,
Im Zuge der Verlegung von Glasfaserkabeln wurde nicht nur der Asphalt einige Zentimeter zu dick aufgetragen sondern auch der ursprünglich vor meinem Grundstückseingang befindliche Grasstreifen vom Asphalt überdeckt.
Das Niederschlagswasser kann infolgedessen nicht mehr vor meiner Grundstücksgrenze auf der abschüssigen Strasse nach unten ablaufen, sondern wird direkt auf mein Grundstück geleitet.
Die Folgen dieses Schildbürgerstreiches sind fatal, denn für diese Wassermassen ist mein Kellergeschoss nicht ausgelegt. Feuchtigkeit und vermehrte Schimmelbildung dürften die Folge sein.
Die Stadt hält dies übrigens für „eine eindeutige Verbesserung gegenüber dem Urzustand“.
Ich denke, dass bei soviel Inkompetenz und Fach-Unkenntnis meine Rechte wohl nur mit Hilfe eines Gerichts durchgesetzt werden können. Glücklicherweise bin ich rechtschutzversichert.
Update: Unglaublich, aber die Stadt verweist mich bzgl. der Oberflächenwiederherstellung an die Bau-Firma. Da ich nicht der Auftraggeber der Glasfaserkabelverlegung bin, besitze ich auch keine Weisungsbefugnis. Dies dürfte wohl eher für die Stadt gelten, die für die Gemeindestrassen zuständig ist.
„Die Neu- und Ausbauplanung von Straßen einschließlich der Nebenanlagen
wie Fuss- und Radwege sowie die Unterhaltung der Fahrbahnen, der
Fuss- und Radwege, der Wegeseitengräben, der Straßenbeleuchtung,
der Ampelanlagen sowie der Brückenbauwerke gehört zu den Aufgaben
der Abteilung Straße.
Die Straßenreinigung im Winter und Sommer wird durch die
Abteilung Straßen ebenso begleitet wie Straßenaufbrüche durch
Fremdfirmen.“
.
https://www.portawestfalica.de/stadtleben/mobilitaet/strassen/#accordion-1-0
Ursache des Wasserproblems ist u.a. auch ein fehlender Gulli, so dass das Regenwassser, welches vor den höhergelegenen Nachbargrundstücken anfällt, auf mein Grundstück geleitet wird, statt es in die Kanalisation abzuführen. Auch dafür ist die Stadt verantwortlich !
Hier sehen wir ein weiteres Problem ! Dem rechten Bild ist zu entnehmen, dass der neue Asphaltbelag eine Kante bildet, die 5 – 10 cm höher als der Seitenstreifen ist.
Ein kleines Kind ist dort am Sonntag abend – wie ich aus meinem Wohnzimmerfenster beobachten konnte – bereits mit dem Roller gestürzt.
Wer dort nachts mit dem Fahrrad fährt und die hohe Kante nicht sehen kann, legt sich garantiert „auf die Schnauze“. Es besteht dort m.E. echte Lebensgefahr.
Update – 30.06.2024
Am 18.06.2024 hatte mir Herr Niedermayer – Stadt Porta Westfalica -mitgeteilt:
„Durch die noch auszuführenden Änderungsarbeiten
seitens Fa. [xxxxxx] wird sichergestellt , dass
kein Oberflächenwasser der Fahrbahn auf Ihr
Grundstück läuft.“
Anstelle einer funktionierenden, konkav geformten Ablaufrinne – wie sie auf der gegenüberliegenden Strassenseite – in ca. 3 m Entfernung als Muster zu sehen ist, ist der Schotter vor meinem Grundstückseingang eher konvex aufgeschichtet worden. Als Ablaufrinne kann dieses Konstrukt also nicht funktionieren, wie es sich auch Samstag Nacht zeigte, als mein Grundstück wiederum geflutet wurde.
Schotter möchte vor meinem Grundstückseingang übrigens auch nicht haben. Stattdessen sollte dort der vor der Baumassnahme befindliche Grasstreifen wiederhergestellt werden.
Hier sehen wir auf der gegenüberliegenden Strassenseite eine funktionierende Ablaufrinne. Warum man dies auf meiner Strassenseite nicht nachbilden kann, ist ein Rätsel. Verfügen die aus Rumänien stammenden Strassenbauarbeiter vielleicht über keinen Schulabschluss oder haben sie vielleicht sogar noch nie eine Schule von innen gesehen ?
Update 10.07.2024
Unglaublich, aber statt die fehlerhafte Baumassnahme zu korrigieren, stand vor ein paar Tagen ein Mitarbeiter der Baufirma unangekündigt vor meiner Tür und drohte mit einem Rechtsanwalt.
Nach der Verlegung der Glasfaserkabel hatte man den Asphalt vor meinem Grundstückseingang zu hoch aufgeschichtet, mit der Folge, dass das Niederschlagswasser auf mein Grundstück lief.
Der Nachbesserungsversuch schlug ebenfalls fehl, da wiederum vor meinem Grundstückseingang zuviel Material aufgetragen wurde.
Anscheinend begreifen die beteiligten Personen nicht, dass das Niveau des Seitenstreifens vor meinem Grundstückseingang – wie vor der Baumassnahme – tiefer als die Gehwegplatten meines Grundstückseingang liegen muss, damit das Niederschlagswasser nicht auf mein Grundstück sondern auf dem Seitenstreifen strassenabwärts fliessen kann.
Insofern könnte ein gegnerischer Anwalt mit der Fähigkeit zu logikorientiertem Denken den Baumenschen durchaus hilfreich zur Seite stehen 🙂
Anhang:
Diesen Pfusch hatten 2020 übrigens die Mitarbeiter des städtischen Betriebes abgeliefert.
Man könnte meinen, die Herren wären bei der Arbeit „hackevoll“ gewesen 😉