Eine Provinzposse leistete sich der Kreis Minden-Lübbecke – Recht und Ordnung – in einem Anhörungsverfahren. Die für Schornsteinfegerangelegenheiten zuständige Frau Ro. setzte mir eine Frist, den Schornstein eines unbenutzten Ölofens, der nur im Falle eines Stromausfalles genutzt werden sollte, zweimal im Jahr kehren zu lassen.
Als mündiger Bürger leistete ich dieser hirnrissigen Aufforderung selbstverständlich keine Folge sondern reichte stattdessen eine Fachaufsichtsbeschwerde ein.
Die zuvor in dem Anhörungsverfahren von mir vorgebrachten Gründe wurden leider völlig ausser Acht gelassen, so dass mir keine Wahl blieb, als eine höhere Instanz anzurufen.
Die Fachaufsichtsbeschwerde wurde inzwischen von der Bezirksregierung Detmold zu meinen Gunsten entschieden.
Man muss sich also nicht jeden Behördenirrsinn gefallen lassen.
Nachtrag: Es ging in dem Falle um die laut Kehr- und Überwachungsordnung KÜO vorgeschriebenen Kehrungen.
Bei gelegentlicher Nutzung (bis 30 Tage pro Heizperiode) wäre im Falle des Ölofens eine einmalige Kehrung vorgeschrieben. Die Bezirksschornsteinfeger legen leider gern unnötig viele Kehrungen fest, weil sie dann als Handwerker bei der Kehrung finanziell davon profitieren.
Auch bei einem geänderten Heizverhalten muss der Schornsteinfeger die Anzahl der Kehrungen erhöhen oder verringern. Mein Schorni weigerte sich jedoch leider einen neuen Feuerstättenbescheid auszustellen, so dass es zu einem Konflikt kam, der inzwischen zu meinen Gunsten entschieden wurde.