Vom SPIEGEL hätte ich die Aufforderung zum Schummeln eigentlich nicht erwartet, aber man lernt ja nie aus 🙂
Von Michael Kröger
https://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,817222,00.html
Kommentar von Rechtsanwalt Oliver Knapp aus Oberursel:
Message:
Hallo Uwe,
als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Spezialist auf dem Gebiet der
Blitzerfallen (https://www.rechtsanwalt-knapp.de/), kann ich nur dringend davor
warnen, eine andere Person als Fahrer zu bennenen.
Auch sich fälschlich selbst als Fahrer zu benennen, um eine andere
Person zu decken, ist strafbar.
Da die Behörden inzwischen Online die Bilder der Melderegister
abfragen, ist das Risiko extrem hoch, erwischt zu werden. Es drohen
dann erhebliche Strafen. Ich möchte zur Vertiefung auf die aktuelle
ADAC-Motorwelt Heft 2/2012 Seite 58 ff verweisen.
Wer hierzu Rechtsrat möchte, kann sich gerne kostenlos an mich
wenden.
Grüße aus Oberursel
Oliver Knapp, Ra.
Danke Oliver für den Hinweis !
Habe inzwischen gehört, dass etliche Leute ihr Navi und andere Geräte per Saugnapfhalterung so an der Windschutzscheibe befestigen, dass Blitzerschnappschüsse keine eindeutige Identifizierung des Fahrers ermöglichen. Andere Experten halten die Hand vor’s Gesicht, wenn sie in letzter Sekunde einen Blitzer entdeckt haben 🙂 Ausserdem empfehle ich wegen des neuen 8-Punkte-Systems eine Rechtsschutzversicherung.
Nachtrag: Olivers URL habe ich am 17.12.21 aktualisiert